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Wednesday, January 22, 2025

Finanzamt & Kassensysteme – Diese Fehler sollten Sie vermeiden

Finanzamt & Kassensysteme – Diese Fehler sollten Sie vermeiden

Finanzamt & Kassensysteme – Diese Fehler sollten Sie vermeiden

Die österreichische Rechtslage sieht für elektronische Kassensysteme strenge Vorgaben vor. Fehler in diesem sensiblen Bereich können zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen, wie beispielsweise hohen Steuernachzahlungen oder empfindlichen Strafzahlungen. Unternehmer müssen daher sicherstellen, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden, um sich vor unerwünschten Konsequenzen zu schützen. Im Folgenden werden einige der wichtigsten Fehlerquellen erläutert, deren Vermeidung essenziell ist.

1. Nichteinhaltung der Registrierkassenpflicht

Gemäß § 131b Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) sind Betriebe verpflichtet, ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden, wenn der Jahresumsatz mehr als € 15.000 je Betrieb beträgt und mindestens € 7.500 in Barumsätzen generiert werden. Unternehmen, die diese Schwellenwerte überschreiten und dennoch auf die Nutzung eines elektronischen Aufzeichnungssystems verzichten, verstoßen gegen diese gesetzliche Pflicht. Dies kann sowohl zu abgabenrechtlichen als auch finanzstrafrechtlichen Konsequenzen führen.

2. Fehlende Manipulationssicherheit

Seit dem 1. April 2017 haben elektronische Aufzeichnungssysteme über eine technische Sicherheitseinrichtung zu verfügen, die Manipulationen verhindert. Diese technische Sicherheitseinrichtung dient dazu, jedem Beleg eine eindeutige Signatur zuzuordnen. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, drohen ebenfalls finanzstrafrechtliche Konsequenzen.

3. Unvollständige Belegausstellung

Eine ordnungsgemäße Belegausstellung ist nach § 132a BAO zwingend erforderlich. Jeder Unternehmer muss seinen Kunden unmittelbar nach einem Kauf einen Beleg aushändigen und diesen Beleg in der Registrierkasse dokumentieren. Werden Belege nicht korrekt ausgestellt, kann dies finanzstrafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.

4. Unzureichende Datensicherung und Aufbewahrung

§ 132 BAO sieht detaillierte Aufbewahrungspflichten für Bücher und Aufzeichnungen sowie die zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörigen Belege vor. Diese sind grundsätzlich sieben Jahre aufzubewahren und unter Umständen sogar noch länger, wenn sie für die Abgabenerhebung betreffende anhängige Verfahren von Bedeutung sind. Verstöße gegen diese Pflicht kann sowohl abgabenrechtliche als auch finanzstrafrechtliche Konsequenzen haben.

Fazit

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für elektronische Kassensysteme ist von entscheidender Bedeutung, um finanzielle Risiken und steuerliche Nachforderungen zu vermeiden. Unternehmer sollten sich intensiv mit den geltenden Vorschriften auseinandersetzen und ihre Systeme regelmäßig auf Rechtskonformität überprüfen. Eine umfassende Beratung durch Fachleute wie Steuerberater kann dabei helfen, potenzielle Fehler frühzeitig zu erkennen und zu beheben, sodass das Unternehmen stets auf der sicheren Seite steht.

Hinweis: Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtsverbindliche Beratung dar.