Allgemeine Bedingungen
für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten (WKO 2004)

Präambel
- Die Oxif GmbH, Lugeck 1-2/15, 1010 Wien, Firmenbuchnummer, FN 609400 b (im Folgenden "ANBIETER" genannt) bietet die Software-Anwendung „LONIO Kassa“ in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellsten Version (in der Folge „ANWENDUNG“) dem Kunden in der Variante einer Software-Miete an.
- Dieser Lizenzvertrag richtet sich ausschließlich an Personen, die die Leistungen zu beruflichen Zwecken nutzen wollen, also Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG (im Folgenden „KUNDE“ genannt).
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des KUNDEN gelten ausdrücklich nicht.
- Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne jegliche Absicht der Diskriminierung. Alle Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.
Klarstellung
- Klarstellend wird festgehalten, dass das pauschalierte Lizenzentgelt laut Angebot ausschließlich folgende Leistungen umfasst:
- Ausdrücklich nicht umfasst vom pauschalierten Lizenzentgelt und daher gesondert zu entlohnen sind hingegen:
Testphase
- Der Nutzung der ANWENDUNG geht gegebenenfalls eine kostenlose Testphase voraus. Während dieser Testphase sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
- Während der Testphase ist die ANWENDUNG nur im beschränkten Umfang nutzbar.
- Während der Testphase bestehen keine Updatepflichten.
- Für Schäden, die während der Testphase verursacht werden, haftet der ANBIETER nur bei vorsätzlicher Schädigung oder bei krass grob fahrlässigem Verhalten.
- Der ANBIETER ist berechtigt, während der Testphase die Zurverfügungstellung der ANWENDUNG oder einzelne Funktionen jederzeit und unverzüglich – ohne Angabe von Gründen – einzustellen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass während der Testphase möglicherweise keine abgabenrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
- Die Verwendung für andere Zwecke als den Test der ANWENDUNG ist unzulässig.
Anwendungsbereich und Einbeziehung in das Vertragsverhältnis
- Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN im Zusammenhang mit der Nutzung der ANWENDUNG gilt dieser Lizenzvertrag in seiner zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses gültigen Fassung.
- Dieser Lizenzvertrag bildet einen integralen Bestandteil des an den KUNDEN gerichteten Angebotes. Mit Annahme des Angebotes gilt dieser Lizenzvertrag als wirksam vereinbart. Das Angebot auf der Website stellt lediglich ein Angebot zur Anbotsstellung dar und ist für den ANBIETER nicht bindend.
- Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.
- Der KUNDE stellt sicher, dass eine Bestellung über die Website ausschließlich durch dazu bevollmächtigte und legitimierte (zur Stellvertretung befugte) Personen erfolgt.
- Nach Eingabe der erforderlichen Daten in dafür vorgesehene Webmaske gibt der KUNDE durch Klicken des Buttons „jetzt zahlungspflichtig bestellen“ (oder ähnlich) eine verbindliche Bestellung gegenüber dem ANBIETER ab. Der KUNDE erhält daraufhin unverzüglich eine Bestellbestätigung. Diese Bestellbestätigung begründet noch keinen Vertragsabschluss.
- Vor dem endgültigen Absenden einer Bestellung hat der KUNDE noch einmal die Gelegenheit, diese auf etwaige Fehler zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
- Der Vertrag mit dem ANBIETER kommt erst zustande, wenn der ANBIETER die Bestellung ausdrücklich annimmt („Auftragsbestätigung“) oder aber indem die ANWENDUNG dem KUNDEN zur Verfügung gestellt wird.
Nutzungsbedingungen
- Der KUNDE ist verpflichtet, im Rahmen der Geschäftsbeziehung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Er hat seine Daten (insbesondere Passwörter und Zugangsdaten) vertraulich zu behandeln. Hat der KUNDE den Verdacht des Missbrauchs durch Dritte, hat er den ANBIETER unverzüglich darüber zu informieren.
- Der KUNDE hat alle Handlungen zu unterlassen, die die technische Leistungserbringung des ANBIETERs gefährden oder beeinträchtigen können (einschließlich Cyber-Attacken). Ein solches Verhalten wird strafrechtlich verfolgt.
- Der KUNDE haftet vollumfänglich für das Verhalten seiner Mitarbeiter und der von ihm betreuten (End-)Kunden.
- Das Scrapen von Informationen, welche in der ANWENDUNG abgebildet werden, ist ausdrücklich verboten. Der ANBIETER spricht diesbezüglich ausdrücklich einen Nutzungsvorbehalt im Sinne des § 42h Abs 6 UrhG aus.
- Im Falle einer rechtswidrigen Nutzung der ANWENDUNG behält sich der ANBIETER das Recht vor, dem KUNDEN die Nutzung der ANWENDUNG zu verweigern.
- Es liegt in der Verantwortung des KUNDEN, die für die Nutzung der Dienste notwendige elektronische Infrastruktur zu schaffen. Dies bedeutet auch, dass der KUNDE (bzw dessen Endkunde) über die notwendige Soft- und Hardwareausstattung zur Nutzung der ANWENDUNG verfügt. Da die ANWENDUNG auf Basis einer Cloud-Technologie zur Verfügung gestellt wird, ist für deren Nutzung eine funktionierende Verbindung mit dem Internet notwendig. Es liegt in der Verantwortung des KUNDEN sicherzustellen, dass er über eine geeignete Internetverbindung mit genügend Bandbreite verfügt. Der ANBIETER ist nicht verpflichtet, diesbezüglich Auskünfte oder Ratschläge zu erteilen.
- Für gewisse Funktionen der ANWENDUNG steht bei Ausfall der Internetverbindung ein zeitlich beschränkter Offline-Modus zur Verfügung. Es liegt in der Verantwortung des KUNDEN, dass die offline erstellten Daten nachträglich mit dem Server verbunden werden können.
- Es liegt in der alleinigen Verantwortung des KUNDEN, sicherzustellen, dass die ANWENDUNG keine Inhalte erfasst, die illegale Informationen enthalten. Der ANBIETER übernimmt keine Haftung für einen rechtswidrigen Einsatz der ANWENDUNG.
- Es liegt in der alleinigen Verantwortung des KUNDEN, die Ergebnisse, die mittels und durch die ANWENDUNG produziert und verarbeitet werden, auf deren Richtigkeit und Plausibilität zu überprüfen. Der ANBIETER übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der durch die ANWENDUNG erstellten Daten.
- Der KUNDE trägt Sorge dafür, dass die ANWENDUNG entsprechend der auf ihn anwendbaren abgabenrechtlichen Regeln konfiguriert wird (und diesbezügliche rechtliche Vorgaben eingehalten werden) sowie eventuell notwendige Sicherungen und Archivierungen durchzuführen. Der ANBIETER erteilt keine steuer- oder finanzrechtliche Beratung für den KUNDEN. Der ANBIETER erteilt hingegen ausschließlich in Bezug auf die Funktionen sowie die Verwendung der ANWENDUNG Empfehlungen.
- Der KUNDE trägt Sorge dafür, dass der ANBIETER dazu berechtigt ist, mit dem Endkunden via E-Mail oder SMS (oder ähnliche Medien) in Kontakt zu treten, um dessen Anfragen im Auftrag des KUNDEN zu erfüllen.
Entgelt und Zahlungsmodalitäten
- Die vom ANBIETER angeführten Preise verstehen sich in EUR. Im Zweifel ist die Umsatzsteuer noch nicht inkludiert (und daher hinzuzurechnen).
- Der Inhalt der vereinbarten Leistung sowie das zu entrichtende Entgelt ergibt sich aus dem vom KUNDEN gewählten Paket bzw Angebot. Für die Zurverfügungstellung der ANWENDUNG bestehen unterschiedliche Pakete. Die Kosten und Funktionen der einzelnen Pakete können der Website (bzw dem schriftlichen Angebot) entnommen werden. Die Pakte werden regelmäßig überarbeitet und entsprechen gegebenenfalls nicht dem Tarif des KUNDEN.
- Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Der ANBIETER ist an seine Angebote sieben Tage gebunden.
- Zahlungen sind mit Rechnungsstellung fällig. Sofern die Forderungen nicht binnen 14 Tagen bezahlt werden, wird der ANBIETER 9,2 % pro Jahr an gesetzlichen Verzugszinsen, über dem aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, ab dem Tag der Fälligkeit verlangen.
- Der KUNDE verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, dem ANBIETER entstehende Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Pro Mahnschreiben können Kosten von EUR 40,00 geltend gemacht werden.
- Im Falle eines Zahlungsverzuges von mehr als 45 Tagen ist der ANBIETER berechtigt, seine Leistungen zurückzubehalten. Ist der KUNDE mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, kann der ANBIETER die Zahlung des gesamten noch offenen Betrages auf einmal verlangen („Terminverlust“).
- Die Zahlung erfolgt hinsichtlich dem pauschalierten Lizenzentgelt im Voraus für einen Monat oder ein Jahr, je nach Auswahl des KUNDENs. Rumpfmonate werden aliquot verrechnet.
- Im Falle eines Abonnements kann das vom KUNDEN angegebene Konto automatisch belastet werden. Der KUNDE trägt Sorge dafür, dass ausreichend Zahlungsmittel vorhanden sind, um die Abbuchung erfolgreich durchzuführen. Im Falle einer fehlgeschlagenen Abbuchung trägt der KUNDE die etwaigen dadurch entstandenen Mehrkosten. Für fehlgeschlagene Einzugsversuche kann ein Betrag von EUR 25,00 pro Einzugsversuch verrechnet werden.
- Alle anderen Entgelte, die nicht vom laufenden Lizenzentgelt umfasst sind, werden im Nachhinein in Rechnung gestellt.
- Leistungen, die nicht vom laufenden Lizenzentgelt abgedeckt sind, werden im Zweifel zu einem Stundensatz von EUR 150,00 zzgl USt nach Aufwand verrechnet. Hinweis: dies gilt auch für Support-Anfragen, die nicht auf einen Fehler der ANWENDUNG zurückzuführen sind.
- Der ANBIETER behält sich das Recht vor, die vereinbarten Entgelte einmal jährlich an die Inflation anzupassen. Als Referenzwert gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website der Statistik Austria veröffentlichte österreichische Verbraucherpreisindex. Die Entgelte ändern sich nach Maßgabe der durchschnittlichen Veränderung der in den letzten 12 Monaten veröffentlichten Indexzahlen.
- Für die Nutzung der ANWENDUNG ist es gegebenenfalls erforderlich, dass der KUNDE Signatur-Zertifikate von der A-Trust GmbH erwirbt. Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, wird der ANBIETER im Namen des KUNDEN entsprechende Signatur-Zertifikate erwerben. Dies unbeschadet dessen, dass grundsätzlich der KUNDE uneingeschränkt selbst dafür verantwortlich ist, ein entsprechendes Signatur-Zertifikat zu erwerben, um die Signaturpflicht (etwa im Sinne des § 131b Abs 2 BAO (Bundesabgabenordnung) sowie der RKSV (Registrierkassensicherheitsverordnung) zu erfüllen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Signatur-Zertifikate nicht im pauschalierten Lizenzentgelt enthalten sind und daher separat zu bezahlen sind. Weiters wird darauf hingewiesen, dass bei einer Beendigung des Vertragsverhältnisses die Signatur-Zertifikate verfallen (und daher in der Folge erneut vom KUNDEN erworben werden müssen), und daher keine Rückerstattung erfolgt. Weiters wird darauf hingewiesen, dass bei einer Änderung der Rechtsform des KUNDEN der Bezug eines neuen Signatur-Zertifikates erforderlich sein kann (und dies bisher bestehenden Signatur-Zertifikate verfallen).
- Sofern der KUNDE kein Signatur-Zertifikat erwirbt, obgleich er hierzu dazu verpflichtet ist, behält der ANBIETER das Recht vor, seine Leistungen gegenüber dem KUNDEN einzustellen.
- Es liegt in der alleinigen Verantwortung des KUNDEN zu evaluieren, ob ihn die Pflicht zur Führung eines Signatur-Zertifikates trifft.
Nutzungs- und Verwertungsrechte
- Der KUNDE darf die vom ANBIETER angebotene ANWENDUNG nur für den vorgesehenen Zweck nutzen.
- Ausschließlich registrierte Filialen dürfen die ANWENDUNG nutzen. Pro Filiale muss eine Lizenz erworben werden. Der KUNDE kann die ANWENDUNG pro Filiale auf einer beliebigen Anzahl von Endgeräten verwenden. Erläuternd wird dazu angeführt: Mit „Filiale“ ist eine Betriebsstätte gemeint (und nicht eine eigene Rechtsperson). Der KUNDE hat bei Vertragsabschluss den Standort der Filiale bekanntzugeben. Der KUNDE darf in die ANWENDUNG nur seine eigenen Daten und nicht die Daten eines Dritten eintragen.
- Der ANBIETER räumt dem KUNDEN mit der vollständigen Bezahlung aller Entgelte, Gebühren und Auslagen eine nicht ausschließliche Lizenz (im Sinne des § 24 Abs 1 erster Satz UrhG „Werknutzungsbewilligung&tdquo;) zur Nutzung der ANWENDUNG ein, die zeitlich auf die Dauer des Vertrages und räumlich (auf die Betriebsstätte beschränkt) und inhaltlich auf die Zwecke der Geschäftsbeziehung beschränkt ist. Im Übrigen bleiben alle (Werk-)Nutzungsrechte in allen Verwertungsarten beim ANBIETER.
- Eine Unterlizenzierung oder Weiterlizenzierung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des ANBIETERS zulässig.
- Das Recht zur Dekompilierung und Reverse Engineering der ANWENDUNG ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der KUNDE ist nicht berechtigt, die ANWENDUNGohne Zustimmung des ANBIETERs zu verändern.
- Kennzeichnungen der ANWENDUNG , insbesondere Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
- Der Quellcode der ANWENDUNG wird ausdrücklich nicht geschuldet.
- Ein Benutzerhandbuch ist nicht geschuldet.
Back-Ups und Speicherung von Daten
- Der ANBIETER erstellt in regelmäßigen Abständen Sicherungskopien der in der ANWENDUNG erzeugten und gespeicherten Daten während ihrer Nutzung.
- Es wird darauf hingewiesen, dass Daten, welche mit der ANWENDUNG erfasst werden, 30 Tage nach Beendigung der Vertragsbeziehung beim ANBIETER gelöscht werden. Es obliegt daher ausschließlich dem KUNDEN, rechtzeitig die Daten zu sichern und gegebenenfalls zu extrahieren (um so eine Revisionssicherheit sicherzustellen). Auf die Bestimmung des Punkte 19.7. wird hingewiesen.
Service Levels
- Der ANBIETER bemüht sich an Werktagen zu folgenden Zeiten erreichbar zu sein: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr; Freitag: 08:00 bis 16:00 Uhr (CERT). Feiertage der Republik Österreich, Bundesland Wien, sind keine Werktage.
- Anfragen sind ausschließlich über das dafür vorgesehene Ticket-System oder via E-Mail einzubringen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass Support-Anfragen, die ihren Ursprung nicht in einem Fehler der ANWENDUNG haben, nach Aufwand verrechnet werden, wobei ein Stundensatz von EUR 150,00 zzgl USt zur Anwendung gelangt.
- Der ANBIETER bemüht sich um eine Verfügbarkeit der ANWENDUNG von 99,0 % pro Jahr. Angekündigte Wartungsarbeiten sowie Ausfälle wegen höherer Gewalt werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht in Abzug gebracht.
Mitwirkungspflichten
- Der KUNDE ist verpflichtet, den ANBIETER bei der Bereitstellung der ANWENDUNG laufend und in zumutbarem Umfang zu unterstützen und gegebenenfalls einen (Fern-)Zugriff auf die ANWENDUNG zu ermöglichen. Insbesondere hat der KUNDE dem ANBIETER die erforderlichen Informationen, Daten und Beschreibungen zur Verfügung zu stellen und seine Wünsche und Vorstellungen zur Leistungserbringung rechtzeitig und deutlich mitzuteilen.
- Im Falle notwendiger (Sicherheits-) Updates der ANWENDUNG ist der KUNDE verpflichtet, deren Installation durch den ANBIETER zu dulden.
- Der KUNDE hat sicherzustellen, dass dieser stets die jeweils aktuellste Version der ANWENDUNG nutzt.
Implementierungskosten
- Die Einrichtung der ANWENDUNG beim KUNDEN vor Ort wird als Implementierungskosten bezeichnet und ist separat zu entlohnen. Die konkrete Höhe der Implementierungskosten ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot. Bei Vertragsabschluss über die Website ergibt sich die Höhe der Implementierungskosten aus der Website).
Änderungen, Customizing
- Der KUNDE hat das Recht, Änderungen an der ANWENDUNG vorzuschlagen (Change Request oder Customizing), wobei der ANBIETER nicht verpflichtet ist, diese Änderungen umzusetzen.
- Die gewünschten Änderungen sind vom KUNDEN möglichst genau in Form eines Lastenheftes zu beschreiben und gegebenenfalls gesondert zu entlohnen.
- Das Werknutzungsrecht (im Sinne des § 24 Abs 1 zweiter Satz UrhG) an Werken, die im Zuge des Customizings erstellt werden, verbleibt beim ANBIETER.
Updates und Upgrades
- Updates, also die Instandhaltung der ANWENDUNG, sind vom laufenden Lizenzentgelt abgedeckt. Ein Update bedeutet eine Änderung von bspw Version 2.4. auf 2.5..
- Upgrades, also die Verbesserung der ANWENDUNG, sind vom laufenden Lizenzentgelt abgedeckt. Ein Upgrade bedeutet eine Änderung von bspw Version 2.4. auf 3.0.. Im Zweifel sind gesetzlich erforderliche Änderungen als Upgrade zu qualifizieren.
Gewährleistung, Haftungsausschluss und Schadloserklärung
- Maßgeblich für die Beschaffenheit der vom ANBIETER bereitgestellten ANWENDUNG ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegende Leistungsbeschreibung.
- Der ANBIETER ist berechtigt, etwaige Mängel durch wirtschaftlich und technisch zumutbare Umgehungslösungen („Workarounds“) zu beheben.
- Die Haftung des ANBIETERs für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist zur Gänze ausgeschlossen.
- Die Haftung des ANBIETERs ist in Fällen der groben Fahrlässigkeit auf die siebenfache Höhe des vom KUNDEN im letzten Jahr der Vertragsbeziehung an den ANBIETER bezahlten netto Lizenzentgeltes beschränkt. Im ersten Jahr gilt das nach dem gewöhnlichen Verlauf zu bezahlende netto Lizenzentgelt als Bemessungsgrundlage.
- Schadensersatzansprüche des KUNDEN verjähren ein Jahr nach ihrem Entstehen.
- Der ANBIETER haftet nicht für entgangenen Gewinn. Ebenso ist eine Haftung des ANBIETERs für mittelbare Schäden, Zinsverlust, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
- Der ANBIETER ist um einen störungsfreien Betrieb der ANWENDUNG bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die der ANBIETER eine Einflussmöglichkeit hat. Dem ANBIETER bleibt es unbenommen, den Zugang zur ANWENDUNG aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht in seinem Machtbereich stehen, ganz oder in einzelnen Funktionen, zeitweise einzuschränken.
- Der ANBIETER haftet nicht für Inhalte, die der KUNDE in der ANWENDUNG veröffentlicht.
- Der KUNDE stellt den ANBIETER für den Fall, dass dieser, oder eine ihm zuzurechnende Person, dem ANBIETER einen Schaden verursacht auf erste Aufforderung vollumfänglich schad- und klaglos.
- Der KUNDE stellt den ANBIETER für den Fall der Inanspruchnahme wegen einer vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Handlungen des KUNDEN im Zusammenhang mit der Nutzung der ANWENDUNG ergeben, die der KUNDE zu vertreten hat.
- Der ANBIETER übernimmt keine Haftung und leistet keine Gewähr dafür, dass die ANWENDUNG fehlerfrei läuft. Der ANBIETER geht nach dem jeweiligen Stand der Technik vor, gewährleistet jedoch keine absolute Sicherheit der ANWENDUNG und haftet nicht dafür.
- Der ANBIETER übernimmt keine Haftung dafür, dass die ANWENDUNG mit seinen jeweiligen Funktionen in allen Fällen als rechtskonform beurteilt wird.
Datenschutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
- Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweils erforderlichen Geschäftspartner ist zulässig, soweit dies für die Erfüllung des Vertragsverhältnisses, berechtigter Interessen und der gesetzlichen Pflichten erforderlich (Art 6 Abs 1 lit b, c und lit f DSGVO) ist. Im Übrigen ist der ANBIETER verpflichtet, über die ihm aus der vorliegenden Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Umstände, Daten oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei Stillschweigen zu bewahren und insbesondere das Datengeheimnis zu wahren. Diese Verpflichtungen zum Daten- und Geschäftsgeheimnis gelten auch über das Vertragsverhältnis hinaus.
- Der Quellcode der ANWENDUNG ist als Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 26b UWG zu qualifizieren und unterliegt als solches angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen. Der KUNDE ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung des ANBIETERs Organisationsausarbeitungen, Programme, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Lastenhefte (in der Folge „ARBEITSERGEBNISSE“) und ähnliches vollständig oder auszugsweise, entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben. Die erstellten ARBEITSERGEBNISSE befinden sich ausschließlich im geistigen Eigentum des ANBIETERS und stellen Geschäftsgeheimnisse dar.
- Der ANBIETER weist darauf hin, dass Daten des KUNDEN zu Werbezwecken auf der Grundlage von berechtigten Interessen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) verarbeitet werden dürfen. Der KUNDE kann dieser Form der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).
- Nachdem im Zuge der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des KUNDEN durch den ANBIETER verarbeitet werden, schließen die Parteien den in Anhang I ersichtlichen Auftragsverarbeitervertrag nach Art 28 DSGVO ab.
- Es wird darauf hingewiesen, dass eine nachträgliche Löschung oder Änderung von Daten, die den finanz- und abgabenrechtlichen Vorschriften unterliegen, nicht möglich ist. Stornierte Buchungen bleiben daher mit der entsprechenden Anmerkung gespeichert.
Audit-Klausel
- Der ANBIETER hat die Möglichkeit, die Einhaltung der lizenz-, und rechtskonformen Nutzung der ANWENDUNG zu überprüfen. Unabhängig davon, kann der ANBIETER vom KUNDEN einen Nachweis verlangen, wonach die ANWENDUNG lizenz-, und rechtskonform genutzt wird. Anfragen im Zusammenhang mit der lizenz-, und rechtskonformen Nutzung der ANWENDUNG müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.
- Der ANBIETER ist berechtigt, die Einhaltung der lizenz-, und rechtskonformen Nutzung der ANWENDUNG durch den KUNDEN jederzeit nach mindestens 14tägiger Ankündigung vor Ort oder aber remote zu überprüfen (Lizenz-Audit). Der ANBIETER kann sich dabei eines zur Verschwiegenheit verpflichteten Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts bedienen. Der ANBIETER wird dabei Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie datenschutzrechtliche Interessen des KUNDEN bestmöglich respektieren. Das Audit wird unter Schonung der operativen Tätigkeit des KUNDEN zu ordentlichen Geschäftszeiten abgehalten. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt jede Partei selbst. Der KUNDE ist verpflichtet, dem ANBIETER die für diese Zwecke erforderlichen Information zur Verfügung zu stellen und im Zuge des Lizenz-Audits mit dem ANBIETER zu kooperieren. Widrigenfalls ist der ANBIETER zu einer Zurückbehaltung seiner Leistungen berechtigt. Dies geschieht unbeschadet etwaiger weiterer Rechtsansprüche.
Referenzklausel
- Der ANBIETER ist berechtigt, auf die Tatsache der Geschäftsbeziehung mit dem KUNDEN durch einen Hinweis auf seiner Website oder anderen Marketing-/Geschäftsunterlagen hinzuweisen. Er ist berechtigt, in diesem Zusammenhang das Logo des KUNDEN zu verwenden. Dieses Recht besteht auch über dieses Vertragsverhältnis hinaus.
Sub-Unternehmer
- Der ANBIETER ist berechtigt, für die Erfüllung seiner Leistungen einen Sub-Unternehmer (Erfüllungsgehilfen) heranzuziehen. Die in diesem Lizenzvertrag vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten auch für diese.
Vertragsdauer
- Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
- Im Falle eines monatlichen Abonnements kann das Vertragsverhältnis unter Wahrung einer Kündigungsfrist von sieben Tagen zum Letzten eines jeden Vertragsmonats gekündigt werden. Der Vertragsmonat beginnt, sobald die ANWENDUNG dem KUNDEN bereitgestellt wird.
- Im Falle eines jährlichen Abonnements kann das Vertragsverhältnis unter Wahrung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum letzten Tag des Vertragsjahres gekündigt werden. Das Vertragsjahr beginnt, sobald die ANWENDUNG dem KUNDEN bereitgestellt wird.
- Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt den Parteien unbenommen.
- Nach Beendigung der Vertragsbeziehung ist der KUNDE nicht mehr berechtigt die ANWENDUNG zu nutzen.
- Eine Kündigung muss entweder in Schriftform (im Sinne des § 886 ABGB) oder durch den eigens vorgesehenen Button auf der Website erfolgen.
- Nach Beendigung der Vertragsbeziehung ist der KUNDE selbst dafür verantwortlich, seine für die bilanzrechtlichen Aufbewahrungspflichten (etwa im Sinne des § 132 BAO oder § 212 UGB) notwendigen Daten zu exportieren und für die vorgesehene Zeit aufzubewahren.
Erwerb von Hardware
- Alle vom ANBIETER gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in dessen Eigentum.
- Hat der KUNDE die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), so ist der ANBIETER dazu berechtigt, die Ware entweder einzulagern, wofür eine angemessene Lagergebühr pro angefangenem Kalenderjahr in Rechnung gestellt werden kann, oder auf Kosten und Gefahr des KUNDEN gerichtlich zu hinterlegen.
- Zusätzlich zu den in dieser Lizenzvereinbarung getroffenen Regelungen betreffend Gewährleistung und Schadenersatz (siehe Punkt 14) gilt beim Kauf von Hardware wie folgt: Der KUNDE hat die Mängelrügeobliegenheiten nach §§ 377 ff UGB zu beachten. Eine Rüge muss binnen 14 Tagen ab Ablieferung der Ware mitgeteilt werden.
- Die Gefahr der Beschädigung und des Verlustes der Ware geht mit Übergabe an den Transporteur an den KUNDEN über.
- Gewährleistungsansprüche müssen binnen einem Jahr ab Abnahme der Ware gerichtlich geltend gemacht werden.
- Sofern auf der Hardware Identifikationsmerkmale, Unternehmenskennzeichen, Seriennummern oder sonstige Kennzeichen vom ANBIETER angebracht sind, dürfen diese weder verändert noch entfernt werden.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Auf dieses Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht anzuwenden und gilt dieses als vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien (1. Bezirk), Österreich.
- Erfüllungsort ist der Sitz des ANBIETERs.
Änderungen des Lizenzvertrages
- Der ANBIETER ist berechtigt, diesen Lizenzvertrag jederzeit zu ändern. Der ANBIETER wird den KUNDEN über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten Bedingungen an die ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren. Der KUNDE hat das Recht, dieser Änderung zu widersprechen. Erfolgt binnen 14 Tagen ab Zusendung dieser Änderung kein Widerspruch des KUNDENs, ist von einer konkludenten Zustimmung zur Änderung der Bedingungen auszugehen. Sachlich nicht gerechtfertigte Änderungen der Bedingungen können auf diese Weise nicht umgesetzt werden.
Sonstiges
- Nichtige Bestimmungen einzelner Vertragsbestandteile dieses Vertrages berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An deren Stelle treten angemessene Ersatzbestimmungen, die im Lichte des Vertragszweckes, dem am nächsten kommen, was die Vertragsparteien gewollt hätten, hätten sie die Unwirksamkeit gekannt. Gleiches gilt bei vertragswidrigen Lücken.
- Die hiermit getroffene Vereinbarung verdrängt etwaige zuvor abgeschlossene mündliche oder schriftliche Verträge.
- Der ANBIETER ist berechtigt, das gesamte Vertragsverhältnis oder einzelne Rechte und Pflichten gesamt oder teilweise an Dritte zu übertragen und/oder abzutreten. Der KUNDE erteilt hiermit die Zustimmung zur Vertragsübernahme und/oder zur Abtretung oder Übertragung von Rechten und Pflichten an Dritte in diesem Sinne.
- Der erwähnte Anhang bildet einen integralen Bestandteil und gilt dieser als wirksam vereinbart.